Das AMA-Gütesiegel für

Ei und Eiprodukte

Das AMA-Gütesiegel bei Eiern - Kriterien und Bedeutung

Frischeier, gekochte und gefärbte Eier und Eiprodukte mit dem AMA-Gütesiegel müssen bezüglich Herstellung, Kennzeichnung und Dokumentation strenge Kriterien erfüllen. 


Grundlegend gilt: Nur Eier der höchsten Güteklasse A dürfen mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet werden. Diese können aus Bodenhaltung, Freilandhaltung oder Biohaltung stammen.

Herkunft

Das AMA-Gütesiegel bei Eiern garantiert die nachvollziehbare Herkunft. Eier mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel auf der Verpackung stammen zu 100 Prozent aus Österreich.


Das bedeutet, dass die Hennen hier schlüpfen, hier großgezogen werden und ihre Eier hier legen. Die Eier werden ausnahmslos hier verpackt, gefärbt bzw. verarbeitet.

Kennzeichnung

Jedes Ei muss bereits im Legehennenbetrieb mit dem Erzeugercode (z.B. 1-AT-1234567) gestempelt werden. Die erste Zahl auf den Eiern steht für die Haltungsform der Hühner:


  • 0=Biohaltung
  • 1=Freilandhaltung
  • 2=Bodenhaltung


Das Länderkennzeichen (AT steht für Österreich) gibt Auskunft über das jeweilige Herkunftsland.


Die darauffolgende siebenstellige Zahl gibt Auskunft über den Betrieb, von dem das Ei stammt.


Alle Eier im AMA-Gütesiegel-Programm müssen von den Eipackstellen an die Österreichische Eierdatenbank gemeldet werden. Ziel ist die garantierte Nachvollziehbarkeit der Warenströme.

Fütterung und Futter

Für das Wohlbefinden der Tiere ist eine mengen-, nährstoff- und mineralstoffgerechte Fütterung wichtig. Diese hat auch eine positive Auswirkung auf ihre Leistung.


Hauptbestandteile des Futters für Legehennen sind Mais, europäisches Soja und Weizen. Zugekaufte Futtermittel müssen pastus+ zertifiziert und damit als AMA-gütesiegeltauglich gekennzeichnet sein.


Ausgenommen davon ist der Direktzukauf von Futtermitteln über landwirtschaftliche Betriebe. Futtermittel und Zusatzstoffe, die nicht zum Einsatz kommen dürfen, sind in einer sogenannten Negativliste aufgelistet.

Hygienevorschriften

In der Legehennenhaltung gelten besonders strenge Hygienevorschriften. Diese einzuhalten ist unerlässlich. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am AMA-Gütesiegel-Programm achten daher auf:


  • betriebliche Hygiene im Stall, bei der Futtermittelanlage, im Eilagerraum und Hofumfeld sowie im Verpackungslager
  • einwandfreie Wasserversorgung: Tränkewasser in Trinkwasserqualität
  • Einleitung von Maßnahmen zum Schutz vor Schädlingen, Insekten, Schadnagern und Wildvögeln (z. B. Fenstergitter, Fliegenvernichter und Köderboxen)
  • Reinigung und Desinfektion von Eilager und Stallungen
  • Hygieneschleuse am Stalleingang. Die Lagerung der Eier erfolgt in einem vom Stall getrennten, temperierten Raum (Eilagerraum), der regelmäßig gereinigt und desinfiziert wird.

Schon gewusst, …

... dass Österreicherinnen und Österreicher durchschnittlich 230 Eier jährlich verzehren?


Laut RollAMA 2022 achten Haushalte in Österreich beim Einkauf vor allem auf die Haltungsform der Hennen, die Herkunft der Eier und auf Frische. Zunehmend rückt auch der Preis als Kaufkriterium in den Vordergrund.

Tierhaltung

Eier, die im AMA-Gütesiegel-Programm produziert werden, stammen ausschließlich von Legehennen aus Boden-, Freiland- oder Bio-Haltung.


Um den Ansprüchen der Tiere gerecht zu werden, definiert die AMA vielfältige Vorgaben für Landwirtinnen und Landwirte. Dazu zählen beispielsweise Vorgaben zu:

  • Bewegungsfreiheit, also die Besatzdichte/Mindestfläche pro Tier
  • Anzahl der Tiere pro Stalleinheit
  • Außenscharrraum bzw. „Wintergarten“
  • Bodenbeschaffenheit, Mindesteinstreuhöhe
  • Stallklima und Lichtverhältnisse
  • Verbot des Kupierens/Kürzens der Schnäbel
  • bauliche Ausstattung, z. B. Sitzstangen

Tiergesundheit

Für Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Produkte im Rahmen des AMA-Gütesiegel-Programms liefern, ist die Teilnahme am Geflügelgesundheitsdienst (GGD) verpflichtend.


Der GGD ermöglicht eine enge Zusammenarbeit zwischen Landwirtinnen bzw. Landwirten und Tierärztinnen bzw. Tierärzten. AMA-Betriebe erhalten dadurch medizinische Betreuung und Beratung rund um Tiergesundheit.


Alle medizinischen und gesundheitlichen Daten jeder Herde werden von der Ein- bis zur Ausstallung in einer zentralen Datenbank des Geflügelgesundheitsdienstes erfasst.


Besonders wichtig sind die Vermeidung und Erkennung von Salmonellen. Daher müssen Stiefeltupferproben aller Herden in der 22. und 26. Lebenswoche untersucht werden. Anschließend werden alle 15 Wochen weitere Proben gezogen und auf eine mögliche Infektion hin untersucht.

Kontrollen

Die Qualitätskontrolle von Eieren im AMA-Gütesiegel-Programm geschieht in mehreren Etappen:

  1. im Legehennenbetrieb
  2. in der Packstelle
  3. in der Färberei
  4. im Endverarbeitungsbetrieb
  5. im Verteilerzentrum des Lebensmittelhandels

Das Kontrollsystem in den AMA-Gütesiegel-Programmen ist dreistufig organisiert.

Grundlage der Kontrollen ist die betriebliche Eigenkontrolle der AMA-Gütesiegel-Teilnehmerinnen und Teilnehmern.


Eine externe Kontrolle bildet die zweite Stufe des Kontrollsystems. Sie erfolgt bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor Ort und wird von unabhängigen, akkreditierten Kontrollunternehmen durchgeführt.


Dritte und letzte Stufe der Kontrollpyramide ist die Überkontrolle. Das ist die Kontrolle der Kontrollen und dient zur Überprüfung der unabhängigen Kontrollen und als eine der Grundlagen für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

Anforderungen an die Packstellen

Jede Packstelle muss über ein funktionierendes Chargensystem verfügen. Das bedeutet, dass sämtliche Warenflüsse von Eiern genau dokumentiert werden müssen. So ist die lückenlose Nachvollziehbarkeit garantiert.


Eier können jederzeit zugeordnet werden nach:

  • Menge
  • Haltungsform
  • Lieferantinnen und Lieferanten
  • An-/Auslieferungsdatum
  • Abnehmerinnen und Abnehmer

Um ein hohes Hygieneniveau zu gewährleisten, werden sowohl der bauliche und technische Zustand der Packstellen, sowie die Durchführung der Eigenkontrollen regelmäßig überprüft.


Zusätzlich erfolgen separate, betriebsübergreifende Rückverfolgbarkeitsüberprüfungen entlang der ganzen Herstellung- und Vermarktungskette (Kontrollen vom Stall bis ins Geschäft). Die Packstellen sind verpflichtet alle Eier in die Österreichische Eierdatenbank zu melden.

Was muss beim AMA-Gütesiegel für gefärbte Eier beachtet werden?

Spezielle Anforderungen für Koch- und Farbeier sorgen für eine ausgezeichnete Qualität.


Die maximal mögliche Lagerdauer von Eiern ist abhängig von der Lagertemperatur:

  • Bei durchgehend konstanter Lagerung von 2 bis maximal 12°C darf die Lagerverweildauer maximal 70 Tage ab Legedatum betragen. Die Eier müssen jedoch spätestens ab dem 14.Tag nach dem Legedatum bei einer Temperatur zwischen mindestens 2° und maximal 12° C gelagert werden. 
  • Bei einer Temperatur bis maximal 18°C darf die Lagerverweildauer maximal 28 Tage ab Legedatum betragen.
  • Bei gekochten Eiern muss während des Kochvorgangs eine Kerntemperatur von mindestens 70°C für mindestens 10 Sekunden gewährleistet werden.


Vor dem Färben ist eine dokumentierte Qualitätskontrolle der Eier durchzuführen:

  • Optische Überprüfung: Schale muss sauber, möglichst glatt und unauffällig sein. Weiters ist sicherzustellen, dass auch die Kutikula normal und unverletzt ist.
  • Sensorische Überprüfung (die Eier sind im Zuge dieser Überprüfung aufzuschlagen): Eier müssen frei von Fremdgeruch und -geschmack sein.
  • Ein Tagesfärbeprotokoll ist zu führen (Inhalte: Datum und Menge der gefärbten Eier, Färbechargennummer, Qualitätsbeurteilung).
  • Keine Verwendung der Farbstoffe E 127 (Erythrosin) und E 110 (Gelborange S) für das Färben von AMA-Gütesiegel Ostereiern.
  • Das Mindesthaltbarkeitsdatum von Farbeiern darf max. 42 Tage (nach dem Legedatum) betragen, ab Lieferung an den Lebensmitteleinzelhandel müssen es jedoch noch mindestens 28 Tage Restlaufzeit sein.
  • Die Chargennummer und die Haltungsform sind auf den Ausgangslieferscheinen und am Etikett anzuführen.

Was muss beim AMA-Gütesiegel für Eiprodukte beachtet werden?

Spezielle Anforderungen bei der Eiverarbeitung sind:

Herstellung

Zur Herstellung von AMA-Gütesiegel-Eiprodukten dürfen nur Hühnereier aus Boden-, Freiland- oder biologischer Haltung von AMA-Gütesiegel-Legehennenbetrieben verwendet werden.

Eierdatenbank

Die Herstellerinnen und Hersteller von Eiprodukten sind verpflichtet, sämtliche Zu- und Abgänge von Eiern und zertifizierten Eiprodukten in die zentrale Eierdatenbank des Vereins „Österreichische Eierdatenbank“ zu melden.

Rohstoffe

AMA-Gütesiegel-Eiprodukte dürfen nur aus Schaleneiern hergestellt werden. Der Zukauf von aufgeschlagenen Eiern ist verboten.


Eine Auszeichnung von gefrosteten Eiprodukten mit dem AMA-Gütesiegel ist nicht möglich.


Rohe Eiprodukte können nicht mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet werden. Es ist eine Erhitzung durchzuführen, um Keime wie z. B. Salmonellen, abzutöten.

Farb- & Zusatzstoffe

Es dürfen keine Farbstoffe zugesetzt werden. Und es darf kein Carrageen (E 407) verwendet werden.

Produktanalysen

In jedem Quartal sind pro homogener Produktgruppe (z. B. Eiweiß, Vollei) Produktanalysen durchzuführen, um die Einhaltung der Kriterien sicherzustellen. Dabei sind mikrobiologische, chemisch/physikalische sowie sensorische Kriterien zu erfüllen.

AMA-Gütesiegel Kriterien für weitere Produkte

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Qualität, Frische und Hygiene sind nur drei von vielen Kriterien.

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Häufig gestellte Fragen zum AMA-Gütesiegel für Eier

Bei Nachweis einer Salmonelleninfektion wird die Herde bzw. der Betrieb sofort für die Lieferung von Frischeiern gesperrt. Es folgt eine Ursachenforschung durch Nachkontrolle mit ausführlicher Probenziehung innerhalb von 72 Stunden.


Erst wenn ein negatives Salmonellenergebnis vorliegt, wird die Liefersperre aufgehoben. Im darauffolgenden Monat ziehen betreuende Tierärztinnen und Tierärzten nochmals Proben und übermitteln den Befund der AMA-Marketing. Bei negativem Befund kann der Betrieb seine Eier wieder liefern. Das Salmonellenmonitoring wird im üblichen 15-wöchigen Intervall fortgesetzt.

Den auf der Schale aufgedruckten Code unter eierdatenbank.at eingeben.

Der Code besteht aus Ziffern und Buchstaben. Die Ziffern sind Kürzel für die Haltungsform (0,1,2,3). Außerdem enthält der Stempel den Ländercode (z.B. AT für Österreich, DE für Deutschland) und die eindeutig zuordenbare Betriebsnummer des Legehennenbetriebs.

Nein. Im AMA-Gütesiegel-Programm „Frischeier“ wurde die Käfighaltung von Legehennen im Jahr 2001 verboten. Seit 2020 ist die Käfighaltung in Österreich gänzlich verboten. Seither gibt es nur noch heimische Eier aus Boden-, Freiland- oder Biohaltung.

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