Nutztiere &

ihre Haltungsformen

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Nutztierhaltung und Haltungsformen in Österreich

In Österreich werden Nutztiere in verschiedenen Haltungsformen gehalten, wobei für jede dieser Formen gesetzliche Standards verbindlich sind, die von allen tierhaltenden Betrieben befolgt werden müssen.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben legt die AMA-Marketing in ihren Richtlinien für das AMA-Gütesiegel weitere Kriterien fest, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Nutztierhaltung: Definition

Nutztierhaltung bezieht sich auf die Praxis der Zucht, Aufzucht und Pflege von Tieren, um aus ihnen Nutzen oder Produkte für den menschlichen Verzehr, wirtschaftliche Zwecke oder andere menschliche Bedürfnisse zu ziehen.

Nutztiere werden typischerweise für Fleisch, Milch, Eier, Wolle, Leder und andere tierische Produkte gehalten. Die Nutztierhaltung ist ein wichtiger Bestandteil der Landwirtschaft und spielt eine zentrale Rolle in der Nahrungsmittelproduktion und -versorgung.

Die Lebensmittelproduktion ist in umfangreichen gesetzlichen Vorgaben geregelt. Für die Tierhaltung ist die Einhaltung des Tierschutzgesetzes, der Arzneimittelanwendungsverordnung sowie des Tierseuchengesetzes relevant. Die Mindestanforderungen an die Nutztierhaltung sind in der 1. Tierhaltungsverordnung festgelegt. Die AMA-Gütesiegel-Richtlinien geben weitere Kriterien vor.

Für welche Nutztiere enthält das AMA-Gütesiegel-Programm Richtlinien?

Verantwortungsvolle Tierhaltung: Merkmale und Bedeutung

In der Tierhaltung hat es oberste Priorität, den Bedürfnissen der Tiere bestmöglich gerecht zu werden. Diese umfassen die Nahrungsaufnahme, das Ruheverhalten, Bewegung, Sozialverhalten (z. B. Herdenstruktur oder Rangordnung), Komfortverhalten (z. B. Körperpflege, Temperatur, Beleuchtung und Belüftung), Erkundungsverhalten, Ausscheidungsverhalten und Fortpflanzungsverhalten.


Wenn Tiere nicht ihren Bedürfnissen gemäß gehalten werden, kann dies negative Auswirkungen auf ihr Wohlbefinden, ihre Gesundheit und ihr Verhalten haben.



Bereits 1965 hat der Animal Welfare Council in Großbritannien die sogenannten „Five Freedoms“ für Nutztiere formuliert. Diese fünf Freiheiten dienen bis heute als Richtlinie für eine möglichst artgerechte Nutztierhaltung.

  • Freiheit von Hunger und Durst sowie Fehlernährung
  • Freiheit von Angst, Leiden und Stress
  • Freiheit von Unbehagen (Lebensumfeld, geeignete Unterbringung)
  • Freiheit, sich artgerecht zu verhalten (Bewegung, Beschäftigung, Sozialverhalten, Sexualverhalten)
  • Freiheit von Krankheit, Schmerzen, Verletzungen

Welche Haltungsformen gibt es?

Haltungsformen unterscheiden sich nicht nur nach Tierart und Wirtschaftsform. Auch innerhalb der jeweiligen Bereiche gibt es in der Tierhaltung zahlreiche Variationen. Ein Überblick:

Stallhaltung Allgemein

Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Stallsysteme.


Unterscheidungskriterien sind:

  • Sind die Ställe geschlossen oder offen?
  • Können sich die Tiere bewegen oder sind sie angebunden?
  • Wie ist die Bodenbeschaffenheit?
  • Gibt es getrennte Bereiche zum Fressen, Liegen oder zur Bewegung?
  • Haben die Tiere Auslauf ins Freie?

Freilandhaltung

Freilandhaltung ist die Haltung von Tieren auf einem Gelände mit Auslauf außerhalb des Stalles. Eine besondere Form der Freilandhaltung ist die Weidehaltung. Auf der Weide suchen sich die Tiere ihr Futter selbst. Je nach Tierart und Nutzungsform kann zugefüttert werden.

Abhängig von Klima und Tierart ist Weidehaltung ganzjährig oder nur einige Monate im Jahr möglich.

Schon gewusst, ...

... dass in Österreich auf etwa 8.000 Almen mit einer Gesamtfläche von 305.000 Hektar jährlich rund 432.000 Tiere gehalten werden?


Zu diesen Tieren gehören vor allem Rinder, aber auch Schafe, Ziegen, Pferde und Schweine.


Die Bewirtschaftung dieser meist hochgelegenen Weideflächen gestaltet sich oft schwierig. Das liegt zum Teil an unzureichender Erschließung, anspruchsvollen Umweltbedingungen, der schwierigen Topografie und kurzen Vegetationsperioden.


Dennoch ist es gerade der zusätzliche Aufwand unserer Landwirtinnen und Landwirte, der unsere Almen mit ihrem unschätzbaren Wert für die alpine Landschaft und ihre langen Traditionen nachhaltig schützt und bewahrt.

Mehr über unsere Almen

Tierhaltung in der biologischen Landwirtschaft

In der biologischen Landwirtschaft kommen ebenfalls unterschiedliche Haltungssysteme zum Einsatz. Die konkreten Vorgaben sind für Österreich in der EU-Bio-Verordnung sowie im Österreichischen Tierschutzgesetz geregelt.

Wesentliche Merkmale der biologischen Tierhaltung:

Verantwortungsvolle Tierhaltung

Tiere in der Bio-Landwirtschaft können ihre sozialen Bedürfnisse ausleben.

Auch andere natürliche Verhaltensweisen werden berücksichtigt. Beispielsweise dadurch, dass bei Bio alle Tiere jederzeit Zugang zu sauberem Wasser haben müssen und dass ihnen jederzeit ausreichend Platz zur Verfügung stehen muss.

Futtermittel

Nur Fleisch von Tieren, die nachweislich mit Bio-Futtermitteln gefüttert wurden, darf als Bio vermarktet werden. Das bedeutet, dass die Zutaten und die Herstellung des Futters nach den Vorgaben der EU-Bio-Verordnungen hergestellt und überprüft wurden.


Der Einsatz von Kraftfutter ist eingeschränkt und wird streng kontrolliert.

Körperliche Unversehrtheit

Ein Ziel in der biologischen Tierhaltung ist es, die körperliche Integrität der Nutztiere zu schützen.


Demzufolge sind z. B. bei Schweinen Eingriffe wie das Kupieren (Kürzen) der Schwänze oder das vorbeugende Abschleifen der Zähne verboten.


Sollten im Einzelfall chirurgische Eingriffe nötig und von Tierärztinnen und Tierärzten gestattet sein, so muss im Vorfeld der Operation ein angemessenes Betäubungs- und/oder Schmerzmittel verabreicht werden.

Tierärztliche Behandlung

Im Erkrankungsfall setzt man in der biologischen Landwirtschaft auf Naturheilverfahren.


Wenn das Naturheilverfahren nicht zum Erfolg führt, sind Tierärztinnen und Tierärzte berechtigt, herkömmliche Arzneimittel zu verschreiben.


Bis Produkte von mit Medikamenten behandelten Tieren vermarktet werden dürfen, muss die doppelte Wartefrist der in diesen Fällen für Bio gesetzlich vorgeschriebenen Wartefrist eingehalten werden.

Biologische oder konventionelle Tierhaltung - worin liegt der Unterschied?

Die Bio-Tierhaltung unterscheidet sich in vielen Bereichen von den gesetzlichen Mindestanforderungen der konventionellen Haltung.


In der biologischen Tierhaltung gilt etwa:

  • Gentechnisch veränderte Futtermittel sind nicht erlaubt.
  • Das Enthornen von Rindern ohne Betäubung ist nicht erlaubt.
  • Das Kürzen der Schnäbel von Hühnern ist nicht erlaubt.


  • Das Kupieren der Schwänze bei Schweinen ist nicht erlaubt.
  • Das Tier muss Zugang zu Auslauf und/oder Weide haben.
  • Das Töten von männlichen Küken nach dem Schlüpfen ist nicht erlaubt.
  • Die Platzvorgaben für Tiere sind in der Regel großzügiger als in der konventionellen Tierhaltung.
  • Die vorbeugende Verabreichung von Antibiotika ist nicht erlaubt.

Schon gewusst, ...

... dass die Basisanforderungen des AMA-Gütesiegels in einigen Bereichen über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegen? 


 

Das betrifft etwa die Futtermittel, die pastus+-zertifiziert sein müssen. Auch eine regelmäßige Betreuung durch Landwirtinnen und Landwirte sowie eine tierärztliche Versorgung durch die Teilnahme der Landwirtinnen und Landwirte am Tiergesundheitsdienst sind im AMA-Gütesiegel verpflichtend.

 

Das AMA-Gütesiegel bietet Zusatzmodule an, die die Lücke zwischen dem AMA-Gütesiegel-Programm und dem AMA-Biosiegel-Programm schließt. Ein Beispiel ist das Zusatzmodul „Mehr Tierwohl“ in der Schweinehaltung.

Mehr zum AMA-Gütesiegel

Häufige Fragen zur Nutztierhaltung

Je nach Tierart gibt es unterschiedliche Haltungsformen, die von reiner Stallhaltung bis hin zu ganzjähriger Freilandhaltung reichen.

Jeder Betrieb, der am AMA-Gütesiegel-Programm teilnimmt, verpflichtet sich zur Einhaltung der vorgegebenen Richtlinien.


Diese umfassen unter anderem Vorgaben zu Platzangebot, Bewegungsmöglichkeit und die Möglichkeit, arttypisches Verhalten auszuleben, die Fütterung, die Tiergesundheit sowie Vorgaben zu Transport und Schlachtung.


Darüber hinaus können sich Landwirtinnen und Landwirte zur Einhaltung zusätzlicher freier Module zur Steigerung des Tierwohls verpflichten.

Regelmäßige Kontrollen gewährleisten die Einhaltung der Vorgaben.

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