Home Siegel Verwechslungsgefahr bei Kennzeichnungen auf Lebensmitteln

Verwechslungsgefahr bei Kennzeichnungen auf Lebensmitteln

AMA-Marketing klärt auf

Aussagen wie „Produkte werden nach Österreich importiert und bekommen dann das AMA-Gütesiegel“ sind falsch und kommen oft daher, weil die verschiedenen Siegel bzw. Kennzeichnungen miteinander verwechselt werden. Kein Wunder, das Identitätskennzeichen und das AMA-Gütesiegel ähneln einander, sie bestehen beide aus einem schwarzen ovalen Kreis. Aber was ist denn jetzt eigentlich der Unterschied?


Immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten möchten wissen, woher die Lebensmittel kommen, die sie täglich zu sich nehmen, ob sie umweltfreundlich und nachhaltig produziert wurden und wie es den Menschen und Tieren geht, die entlang der Wertschöpfungskette an deren Produktion arbeiten.


Mit welchen Informationen ein Lebensmittel gekennzeichnet werden muss, legt die Lebensmittelinformationsverordnung fest. Verpflichtend sind etwa Zutaten, Allergenkennzeichnung, Mindesthaltbarkeitsdatum, Ursprungsland und Nährwertdeklaration. Doch wie erkennt man als Konsumentin oder Konsument, woher das Lebensmittel stammt?

AMA-Gütesiegel garantiert Herkunft aus Österreich

Das AMA-Gütesiegel dient als Orientierungshilfe für konventionelle Lebensmittel. Wenn Waren das rot-weiß-rote Siegel tragen, können Konsumentinnen und Konsumenten sich sicher sein: Das Produkt stammt zu 100 Prozent aus Österreich.


Es geht hier also um die Herkunft des Produkts. Alle Rohstoffe müssen aus Österreich stammen, auch bei Lebensmitteln mit mehreren Komponenten. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Zutat hier nicht hergestellt wird, wie etwa Bananen im Fruchtjoghurt.

Das Fleisch kommt also aus Österreich, das Tier wurde hier geboren, hat ausschließlich hier gelebt und wurde hier geschlachtet. Dasselbe gilt für Milch und Milchprodukte wie Käse oder Joghurt. Auch hier müssen die Tiere auf österreichischen Bauernhöfen leben und dort gemolken werden. Die Verarbeitung muss in einer heimischen Molkerei erfolgen.


Für Eier gilt: Sie werden auf einem heimischen Bauernhof gelegt, hier sortiert und verpackt. Obst, Gemüse und Erdäpfel, die mit dem rot-weiß-roten AMA-Gütesiegel ausgezeichnet sind, werden ausschließlich auf heimischen Feldern, in Obstgärten und Glashäusern gezogen.

Das Identitätskennzeichen

Das AMA-Gütesiegel wird oft mit dem Identitätskennzeichen verwechselt. Das Identitätskennzeichen befindet sich auf Produkten tierischer Herkunft, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in einem zugelassenen Betrieb erzeugt wurden.


Es ist so etwas wie eine „amtliche Betriebsnummer“, welche national vergeben wird und EU-weit eindeutig ist. Mit dieser Nummer weiß man als Konsumentin oder Konsument jederzeit, wo das Lebensmittel zuletzt verarbeitet und verpackt wurde.

Wenn das Lebensmittel beispielsweise verdorben ist, kann man aufgrund dieser Nummer sofort herausfinden, welcher Betrieb für den letzten Schritt und somit auch für die Kontrollen verantwortlich war.


Das Siegel sagt jedoch nichts über die Herkunft oder den Ursprung des Produktes aus. Wenn z. B. Holländischer Gouda in Österreich abgepackt wurde, erfolgt die Identitätskennzeichnung mit AT-Nummer des heimischen Verarbeitungsbetriebes.

Häufig gestellte Fragen

Einerseits Obst, Gemüse und Speiseerdäpfel. Andererseits Fleisch vom Rind, Kalb, Schwein, Hendl, Pute, Lamm sowie Wurstwaren und Fleischerzeugnisse. Darüber hinaus Milch, Milchprodukte, Eier, Fisch sowie Be- und Verarbeitungsprodukte (z.B. Speiseöl, Brot & Gebäck, Bier,…).

Das ist eine freiwillige Angabe. Die Verarbeitung des Lebensmittels erfolgt in Österreich, die Rohstoffe müssen aber nicht aus Österreich stammen. Das Produkt kann also „abgepackt in Österreich“, „verpackt in Österreich“ oder „abgefüllt in Österreich“ sein.

Fanden Geburt, Aufzucht und Schlachtung im selben Land statt, spricht man bei Rindern von Herkunft. Bei Schweinen, Lämmern, Ziegen und Geflügel spricht man von Ursprung.

Ja. Fleisch darf nur das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel tragen, wenn die Tiere in Österreich geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurden. Alle landwirtschaftlichen Rohstoffe müssen aus Österreich stammen. Zudem müssen alle Zutaten aus Österreich kommen, außer sie sind nicht oder nicht ausreichend verfügbar.

Das AMA-Kontrollsystem ist sehr engmaschig. Alle 30 Minuten findet eine AMA-Gütesiegel-Kontrolle statt. Pro Jahr finden 22.000 Kontrollen statt.


Außerdem werden die Betriebe regelmäßig von Betreuungstierärzt:innen besucht. Im Geflügelbereich beispielsweise gibt es alle sieben Wochen eine Charge an neuen Tieren. Hier verlangen die vorgeschriebenen Richtlinien, dass die Tierärzt:innen in dieser Zeit rund dreimal vor Ort sein müssen.


Zusätzlich kommen die Kontrolleur:innen aus dem Gütesiegel-Programm und, wie bei allen Landwirt:innen auch, die behördlichen Kontrollen. Ein AMA-Gütesiegel-Geflügelmastbetrieb hat also durchschnittlich 21 Kontrollen und Betriebsbesuche im Jahr. Betriebe ohne AMA-Gütesiegel werden nur behördlich kontrolliert, je nach Bereich risikobasiert mit viel längeren Kontrollintervallen - beispielsweise alle zehn Jahre.

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