Das AMA-Biosiegel

für Bio-Lebensmittel

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AMA-Biosiegel: Bedeutung

Das AMA-Biosiegel ist neben dem EU-Bio-Logo das einzige behördliche Siegel für Bio-Lebensmittel in Österreich.

Seine Anforderungen gehen über jene der EU-Bio-Verordnung hinaus.

Wofür steht das AMA-Biosiegel?

Die Anforderungen des AMA-Biosiegels garantieren eine hohe Lebensmittelqualität, zusätzliche Umweltstandards und die gesicherte Nachvollziehbarkeit der Herkunft.


Das rot-weiße AMA-Biosiegel mit der Herkunftsangabe AUSTRIA garantiert Österreich als Herkunftsort der landwirtschaftlichen Rohstoffe und auch als den Ort der Be- und Verarbeitung. Fleisch und Fleischerzeugnisse dürfen nur dann das rot-weiße AMA-Biosiegel tragen, wenn die Tiere in Österreich geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurden.

Mehr Bio

Durch besondere Sorgfalt bei der Auswahl biologischer Zutaten

Die EU-Bio-Verordnung erlaubt bei zusammengesetzten Lebensmitteln den Einsatz von ausgewählten nicht-biologischen Zutaten im Ausmaß von maximal fünf Gewichtsprozent.


Im AMA-Biosiegel-Programm sind die landwirtschaftlichen Rohstoffe zu 100 Prozent biologisch, beispielsweise auch Gelatine. Im Einklang mit der EU-Bio-Verordnung können Naturdärme, Pektin und Hefe, die nachweislich nicht aus biologischer Produktion verfügbar sind, durch Zutaten aus nicht biologischer Produktion ersetzt werden.

Durch natürliche Produkte dank zusätzlicher Vorgaben für die Herstellung und Bearbeitung

Die Naturbelassenheit von Bio-Lebensmitteln ist in der EU-Bio-Verordnung geregelt. Unter anderem durch Beschränkung der erlaubten Lebensmittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe.

Das AMA-Biosiegel geht hier weiter, indem es die Anzahl der erlaubten Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe nochmals eingrenzt.

Durch Verzicht auf Palm(kern)öl

Der Einsatz von Bio-Palmöl bzw. Bio-Palmkernöl ist im AMA-Biosiegel-Programm nicht erlaubt.

Durch umweltfreundliche Verpackung

Chlorhaltiges Verpackungsmaterial darf nicht verwendet werden, wenn es mit dem Bio-Lebensmittel in Kontakt kommen könnte.

Mehr Qualität

Durch etliche mikrobiologische und chemisch-physikalische Kriterien

Im AMA-Biosiegel-Programm gehen etliche mikrobiologische und chemisch-physikalische Kriterien über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.


Dazu zählt beispielsweise, dass Milchprodukte bei Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums immer noch Güteklasse 1 sein müssen. Auch etwa bei Brotaufstrichen legt das AMA-Biosiegel genaue Kriterien für mikrobiologische Grenzwerte fest, die über das Gesetz hinausgehen.

Durch regelmäßige, Betriebskontrollen, laufende Produktanalysen und sensorische Überprüfungen

Die Einhaltung der EU-Bio-Verordnung und der AMA-Biosiegel-Richtlinie wird durch regelmäßige Betriebskontrollen sichergestellt.


Laufende Produktanalysen erhöhen die Lebensmittelsicherheit. Sensorische Überprüfungen nach anerkannten Prüfschemata garantieren den Bio-Konsumentinnen und -Konsumenten hohe Produktqualität. Beispielsweise ist eine garantierte Rindfleischreifung von mindestens neun Tagen bei Edelteilen (z.B. Lungenbraten, Beiried, Rostbraten) vorgeschrieben.

Durch Nachvollziehbarkeit der Rohstoffe und Betriebsmittel

Die Herkunft und Beschaffenheit von Rohstoffen und Betriebsmitteln muss lückenlos dokumentiert und somit nachvollziehbar sein.


Regelmäßige Betriebskontrollen, bei denen Mengen und Rückverfolgbarkeit kontrolliert werden, stellen sicher, dass alle Anforderungen eingehalten werden. Dem AMA-Biosiegel liegt dabei (analog zum AMA-Gütesiegel) ein stufenübergreifendes Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem zugrunde.

Durch hohe Hygienevorschriften

Beim AMA-Biosiegel hat die Hygiene der Produkte und der Produktionsstätten große Bedeutung. Deshalb sind die „Gute Herstellungspraxis“ und Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren für Konsumentinnen und Konsumenten vorgeschrieben.


So wird etwa die Einhaltung des HACCP-Konzeptes im Zuge der AMA-Biosiegel-Kontrolle überprüft. 


Die AMA-Biosiegel-Richtlinie stellt noch weitere Anforderungen. Ein Beispiel: In Schlachtbetrieben müssen Tierschutz- und Hygienevorgaben eingehalten werden, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Nachvollziehbare Herkunft

Das rot-weiße AMA-Biosiegel mit der Herkunftsangabe AUSTRIA garantiert Österreich als Herkunftsort der landwirtschaftlichen Rohstoffe und auch als den Ort der Be- und Verarbeitung.


Fleisch und Fleischerzeugnisse dürfen nur dann das rot-weiße AMA-Biosiegel tragen, wenn die Tiere in Österreich geboren, gemästet, geschlachtet und zerlegt wurden.

Eine vergleichbar umfassende Herkunftsregelung gilt auch für Milch und Milchprodukte wie Käse oder Joghurt mit dem rot-weißen AMA-Biosiegel. Auch hier müssen die Tiere auf österreichischen Bauernhöfen leben und dort gemolken werden. Die Verarbeitung muss in einer heimischen Molkerei erfolgen.


Für Eier mit dem rot-weißen AMA-Biosiegel gilt: Sie werden auf einem heimischen Bauernhof gelegt, hier sortiert und verpackt. Obst, Gemüse und Erdäpfel werden ausschließlich auf heimischen Feldern, in Obstgärten und Glashäusern gezogen.


Auch bei Lebensmitteln mit dem rot-weißen AMA-Biosiegel, die aus mehr als einer Zutat bestehen, stammen alle wertbestimmenden landwirtschaftlichen Rohstoffe ausschließlich aus Österreich. Nur ausnahmsweise dürfen bei solchen Lebensmitteln Zutaten aus einem anderen Land stammen etwa, wenn eine Zutat in Österreich nicht oder nicht in marktrelevanten Mengen erzeugt wird. Klassische Beispiele sind Bio-Bananen im Bio-Fruchtjoghurt oder Bio-Pfeffer in der Bio-Wurst.


Bei Lebensmitteln, die das schwarz-weiße AMA-Biosiegel ohne Herkunftsangabe führen, ist die Herkunft der Rohstoffe sowie der Be- und Verarbeitung nicht eingeschränkt.

Regelmäßige Kontrollen

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am AMA-Biosiegel-Programm verpflichten sich zu einer dreistufigen Kontrollsystematik:

  • Kontinuierliche Eigenkontrolle der Betriebe mit Checkliste
  • Mindestens einmal jährlich externe Betriebskontrollen durch unabhängige Kontrollstellen
  • Unangekündigte Überkontrolle (Kontrolle der Kontrolle) durch die AMA, bzw. von ihr beauftragte Kontrollstellen


Laufende Produktanalysen in der Verarbeitung und sensorische Überprüfungen nach anerkannten Prüfschemata garantieren den Bio-Konsumentinnen und -Konsumenten hohe Produktqualität.

Zusätzliche Umweltstandards

Neben dem Verzicht auf Palmöl leistet das AMA-Biosiegel auch durch nachhaltige Verpackung einen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt. So dürfen keine Materialien, die zu den schwer abbaubaren Kunststoffen zählen, etwa chlorhaltiges PVC, verwendet werden.

Schon gewusst, ...

... dass es in Österreich etwa 25.000 landwirtschaftliche Bio-Betriebe gibt, die gemeinsam ein Viertel der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche bewirtschaften?

Das AMA-Biosiegel und das EU-Bio-Logo? – Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Um ihre Produkte mit dem EU-Bio-Logo zu kennzeichnen, müssen Landwirtinnen und Landwirte, Verarbeiterinnen und Verarbeiter, Handel und Importeurinnen und Importeure den Vorschriften der EU-Verordnungen folgen.


Das gilt ebenso für Produkte mit dem AMA-Biosiegel. Die AMA-Marketing hat jedoch für das AMA-Biosiegel zusätzliche Kriterien definiert, die über die Standards der EU-Bio-Verordnung hinausgehen. Hier zusammengefasst einige Beispiele:

Rohstoffe

Die landwirtschaftlichen Rohstoffe sind zu 100 Prozent biologisch. In Ausnahmefällen können Naturdärme, Pektin und Hefe, wenn sie nachweislich nicht aus biologischer Produktion verfügbar sind, durch Produkte aus konventioneller Herstellung ersetzt werden.

Qualitätsprogramme

Die landwirtschaftlichen Rohstoffe stammen überwiegend von Bio-Bauernhöfen, die an Qualitätsprogrammen teilnehmen und dessen Anforderungen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.

Produktqualität

Optimale Produktqualität (z. B. Streichfähigkeit von Butter, Zartheit des Rindfleischs durch vorgeschriebene Fleischreifung).

Einschränkung bei Zusatzstoffen

Laut EU-Bio-Verordnung dürfen ausgewählte Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe eingesetzt werden, wenn ihre Verwendung technologisch unvermeidbar ist oder besonderen Ernährungszwecken dient. Das AMA-Biosiegel ist hier rigider und schränkt die Anzahl der erlaubten Zusatz- und Hilfsstoffe nochmals ein.

Produktanalysen

Laufende Produktanalysen und Labortests: Im AMA-Biosiegel-Programm gehen etliche mikrobiologische und chemisch-physikalische Kriterien über die gesetzlichen Vorgaben hinaus, beispielsweise ist eine Höchstgrenze für die Gesamtkeimzahl bei Wurst definiert und es muss ein systematisches Rückstandsmonitoring bei Obst und Getreide erfolgen.

Sensorische Tests

Verpflichtende sensorische Tests nach definierten Kriterien für Geschmack, Geruch, Konsistenz, Aussehen.

Verpackung

Umweltschonende Verpackung: Chlorhaltiges Verpackungsmaterial darf beispielsweise nicht verwendet werden, wenn es mit dem Bio-Lebensmittel in Kontakt kommen könnte.


Herkunft

Der Herkunftsort der landwirtschaftlichen Rohstoffe und auch der Ort der Be- und Verarbeitung wird garantiert.

Österreichisches Lebensmittelbuch

Lebensmittel mit dem AMA-Biosiegel müssen auch dem Österreichischen Lebensmittelbuch entsprechen.

Kontrolle

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am AMA-Biosiegel-Programm verpflichten sich zu einer dreistufigen Kontrollsystematik: erstens kontinuierliche Eigenkontrollen, zweitens jährliche Kontrolle durch externe Kontrollstellen, drittens Überkontrolle durch die AMA.

Häufige Fragen zum AMA-Gütesiegel

Alle Lebensmittel aus biologischer Landwirtschaft, die sowohl nach den Kriterien der EU-Bio-Verordnung als auch nach den AMA-Bio-Richtlinien erzeugt wurden, können das AMA-Bio-Siegel tragen. Dies betrifft sowohl tierische als auch pflanzliche Produkte.

Alle verpackten Bio-Lebensmittel, die in der EU verkauft werden, müssen das grüne EU-Bio-Logo auf der Verpackung tragen. Es garantiert, dass die EU-Bio-Verordnung eingehalten wurde. Die EU-Bio-Verordnung bildet den gesetzlichen Standard.


Zusätzlich kann auf einem Bio-Lebensmittel das AMA-Biosiegel angebracht sein. Dann wurden bei der Produktion höhere Qualitätsanforderungen eingehalten. Zudem garantiert das rot-weiße AMA-Biosiegel die österreichische Herkunft der landwirtschaftlichen Rohstoffe und Österreich als Ort der Be- und Verarbeitung.


Das EU-Bio-Logo und das AMA-Biosiegel sind offizielle behördliche Zeichen. Neben diesen beiden Siegeln können Bio-Produkte noch private Logos tragen, zum Beispiel von Verbänden, Kontrollstellen oder Handelsmarken.

Die Vorschriften zur biologischen Produktion sind in der EU-Bio-Verordnung geregelt. Sie ist die Basis für alle Bio-Produzenten in der EU. Auch alle Verbände und Hersteller- bzw. Handelsmarken bauen ihre Vorgaben darauf auf.


„Strenger als das Gesetz“ lautet die Voraussetzung, um für das AMA-Biosiegel anerkannt zu werden. Damit ist die Qualitätssicherung auf Ebene der Landwirtschaft und bei der Be- und Verarbeitung gewährleistet. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, setzt die Kontrolle der Richtlinie für das AMA-Biosiegel bei den Be- und Verarbeitern an.

Das AMA-Biosiegel ist neben dem EU-Bio-Logo das einzige behördliche Siegel für Bio-Lebensmittel in Österreich. Zusätzlich ist es ein Gütesiegel für biologische Lebensmittel. Die AMA-Biosiegel-Richtlinie verfolgt eine ganzheitliche Qualitätssicherung. Sie garantiert Qualitätsvorschriften und Kontrollen entlang der gesamten Wertschöpfungskette: vom Feld und Stall bis ins Geschäft.


Das AMA-Biosiegel steht für einen garantierten Qualitätsstandard unabhängig davon, welche Verbandslogos oder Marken das Lebensmittel zusätzlich trägt. Die AMA stimmt sich regelmäßig mit Verbänden und Markeninhabern ab und entwickelt ihre Kriterien laufend weiter. Dadurch nimmt das AMA-Biosiegel-Programm eine vermittelnde Rolle zwischen Handelsmarken und Erzeugerverbänden ein.

Die Richtlinien des AMA-Biosiegels schreiben vor, dass landwirtschaftliche Rohstoffe von Bio-Bauernhöfen kommen, die an speziellen Qualitätsprogrammen teilnehmen. Diese Programme sind strenger als die EU-Bio-Verordnung. Bei Eiern, Milch und Obst, Gemüse und Kartoffeln müssen sämtliche Rohstoffe nach diesen Programmen produziert werden.

Rund 25.000 landwirtschaftliche Betriebe produzieren in Österreich Rohstoffe für Bio-Lebensmittel, jeder fünfte Betrieb arbeitet bereits nach biologischen Richtlinie. Damit werden 27,7 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen, also jeder vierte Hektar, nach biologischen Kriterien bewirtschaftet. In das AMA-Biosiegel-Programm sind 202 Be- und Verarbeitungsbetriebe mit 294 Betriebsstätten eingebunden (Stand: 2021).

Die Teilnahme am AMA-Biosiegel-Programm steht Betrieben in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterschiedslos offen. Die Herkunft der entsprechenden Produkte wird mit den jeweiligen Landesfarben gekennzeichnet, analog zum rot-weißen AMA-Biosiegel für österreichische Produkte.

Der biologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende, umweltverträgliche und nachhaltige Form der Landwirtschaft.


Das Hauptziel besteht darin, Lebensmittel zu produzieren, während gleichzeitig die Böden, die natürlichen Ressourcen und die Artenvielfalt geschützt werden. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide und leicht-lösliche Düngemittel, eine artgerechte Tierhaltung durch verpflichtenden Auslauf für alle Tiere, ein größeres Platzangebot, Verbot des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen und den Fokus auf lokale und traditionelle Sorten zur Erhaltung der Biodiversität sind nur einige der Beispiele.

Das AMA-Biosiegel zeichnet Lebensmittel aus biologischer Produktion aus. Das AMA-Gütesiegel hingegen ist ein Siegel für konventionell produzierte Lebensmittel. Beides sind staatliche Gütesiegel für Lebensmittel und garantierten hohe Qualität, unabhängige Kontrollen und eine gesicherte Herkunft.

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